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Neuregelung für Übungsleiterlizenz-Allgemein

Erstellt von bvv_admin |

Für die Übungsleiterlizenzen "Allgemein L" (unbefristet) und "Allgemein" (unbefristet) gibt es eine neue Regelung. Diese Übungsleiterlizenzen können nur in die Vereinsförderung einbezogen werden, wenn sie in einen Übungsleiter "Allgemein"  (befristet) umgeschrieben werden.

Diese bisher unbefristeten Übungsleiterlizenzen werden umgeschrieben mit einer Gültigkeit bis 31.12.2011. Die Lehrer müssen dann in den kommenden 4 Jahren 15 Unterrichtseinheiten Fortbildung nachweisen, die Nachweise sammeln und dann 2011 zur Verlängerung einschicken.