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Neue Gebühren in der Finanzordnung

Erstellt von bvv_admin |

Auf der letzten BVV-Verbandsratsitzung am 2.5.2008 wurde die neue Finanzordnung, deren finanzielle Auswirkungen für unsere Vereine bereits auf den vorausgegangenen Bezirkstagen besprochen wurden, verabschiedet.

Die finanzielle Gesamtsituation im Landesverband und den Bezirken hat sich in den letzten Jahren derart entwickelt, daß bei unveränderten Einnahmen durch unsere Beiträge die erhöhten Ausgaben nicht mehr gedeckt können.

Die Beiträge für unsere Mitgliedsvereine blieben die letzten 8 bzw. 12 Jahre unverändert (Ausnahme Passgebühren), und das trotz einer Mehrwertsteuererhöhung und einer Inflationsrate von ca. 3% jährlich.

Ein ausgeglichener Haushalt war in den letzten Jahren nur noch möglich, weil einerseits den Bezirken nicht mehr alle ihnen zustehenden Mittel ausbezahlt wurden und andererseits erhebliche Einsparungen im Landesverband vorgenommen wurden (Bayernvolleyball, Personal, Versicherungen, Kopierer, Telefon, Internet).

Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen ab 1.6.2008:
-         Rechnungsstellungen im Lehr- und Schiedsrichterwesen durch die Geschäftsstelle
-         Lastschriftverfahren verbindlich für alle Vereine
-         Einzelüberweisungen durch Vereine nicht mehr möglich
-         Abbuchungen jeweils am Quartalsende

-         Vereinsmeldegeld                       
          von 100 auf 150 Euro (davon zahlt der BVV 22 Euro an DVV)

-         Mannschaftsmeldegeld                
Kreisebene          von 55 auf 100
Bezirksebene       von 90 auf 150
überbez. Ligen      von 125 auf 200
Bundesligen          von 125 auf 250
   (davon zahlt der BVV je 70 Euro an DVV)

-         A-/B-Jugend                             
         zusätzlich je A-/B-Jugend 10 Euro
         (davon zahlt der BVV je 10 Euro an DVV)

-         C-/D-Schiedsrichter-Fortb.  von 5 auf 15 Euro

-         C-Trainerausbildung           von 400 auf 475 Euro

-         B-/C-Trainerfortbildung       von 75 auf 90 Euro

-         Mixedmannschaften           alle 30 Euro

Nur mit diesen neuen Gebühren können wir die vorgegebenen Veränderungen bei den Ausgaben vornehmen: Trainer- und Referentenhonorare, Schiedsrichtervergütungen, Reisekosten, allgemeine Preissteigerungen, DVV-Abgaben, Mittelverteilung an die Bezirke und Kreise.

Die neue Finanzordnung finden Sie auf unserer Internetseite im Download-Bereich.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Änderungen und sind als Verband gerne auch zukünftig für Sie da, wenn es darum geht, den Volleyballsport in Bayern zu stärken und weiter zu entwickeln. 

Mit sportlichen Grüßen

Eberhard Greif
Präsident des BVV